Lieferung und Versandkosten

Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut eingestuft und unterliegen dem ADR-Recht, für den nationalen und internationalen Transport besonderen Vorschriften. Um diese müssen Sie sich nicht kümmern, das erledigen wir alles für Sie. Sie sollten trotzallem wissen, dass Feuerwerkskörper nicht einfach mit der Post versendet werden dürfen und welche Kosten für den Transport entstehen. Wir sind immer bemüht Ihnen die besten Preise und Konditionen anzubieten und daher laufend in Gesprächen und Verhandlungen mit diversen Speditionen und Versanddienstleistern. Ab 2020 bieten wir unterschiedliche Versandzonen sowohl für unterjährige als auch Silvester-Bestellungen mit einem Mindestbestellwert von 50,00 EUR an:
  • Heimatzone 0: Alle Postleitzahlen im Umkreis von 15 km um Parsberg/Deining.
  • Heimatzone 1: Alle Postleitzahlen im Umkreis von 50 km um Deining.
  • Heimatzone 2: Alle Postleitzahlen im Umkreis von 51-100 km um Deining.
  • Deutschland (ohne Inseln): Alle Postleitzahlen außerhalb eines Radius von 100 km um Deining, außer auf die deutschen Inseln.

Bitte beachten Sie, dass wir für Bestellungen mit einem Warenwert unterhalb des angegebenen Mindestbestellwertes, eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR/ Bestellung berechnen. Diese Bearbeitungsgebühr erheben wir, da Feuerwerksartikel als Gefahrgut nur in speziellen Kartons befördert/ versendet werden darf.

Bitte beachten Sie, dass die angegeben Versandarten & -kosten, als auch die Lieferzeiten nur für Artikel der Kategorien F1, T1 & P1 gelten. Für den Versand von Artikeln der Kategorie F3 gelten gesonderte Bedingungen.

Details zum Versand von Feuerwerk

  • Feuerwerkskörper sind Gefahrgut
  • Kartons müssen daher als Gefahrgut gekennzeichnet werden
  • Die Feuerwerkskörper haben die Gefahrgut-Klassfizierung 1.4G oder 1.3G oder 1.4S
  • Die Klassifizierung hängt von der Gefährlichkeit ab, was unterschiedliche Handhabungen und Kosten während des Transportes bedeuten
  • Feuerwerkskörper dürfen nicht mit anderen Gefahrgütern transportiert werden
  • Feuerwerk kann nicht mit der Post versendet werden
  • Versand erfolgt mit Spedition oder Kurierdienst, hierfür entstehen hohe Kosten
  • Wir unterstützen keinen Illegalen Versand von Feuerwerkskörpern
  • Um den Transport für Sie bezahlbar zu halten sind wir stetig in Verhandlungen mit unseren Speditionen und Kurierdiensten