Eure Fragen - unsere Antworten
Wenn es von Eurer Seite noch weitere Fragen gibt oder Ihr Informationen benötigt - könnt Ihr uns gerne jederzeit anrufen oder eine Nachricht schicken.
Natürlich 🙂
Unterjährige Bestellungen könnt Ihr nach telefonischer Absprache und mit Ausnahmegenehmigung bei uns in Deining abholen.
Bestellungen zu Silvester könnt Ihr zu unseren Öffnungszeiten im Ladengeschäft oder nach telefonischer Absprache auch in Deining abholen.
Grundsätzlich kann natürlich jeder bei uns einkaufen 🙂
Zu beachten ist hierbei nur, dass es unterschiedliche Feuerwerks-Kategorien gibt, d.h. nicht jeder darf (von Gesetzeswegen) alles kaufen:
- Kategorie F1
Diese Feuerwerkskörper dürfen ganzjährig von Personen, die älter als 12 Jahre sind, verwendet werden.
-> Diese Artikel könnt Ihr ganzjährig bei uns erwerben. - Kategorie F2
Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen von Personen, die älter als 18 Jahre sind, gezündet werden – unterjährig mit Ausnahmegenehmigung oder zu Silvester.
-> Für diese Artikel benötigen wir einen Altersnachweis. - Kategorie F3
Diese Artikel dürfen nur von Personen mit entsprechender Erlaubnis (§§7, 20 oder 27 SprengG) und einem Mindestalter von 21 Jahren.
-> Für diese Artikel müsst Ihr Euch freischalten lassen – dazu benötigen wir Eure entsprechende Erlaubnis. - Kategorie F4
Diese Feuerwerksartikel sind nur für ausgebildete Pyrotechniker mit entsprechende Erlaubnis bestimmt.
-> Diese Artikel werden in unserem Shop nicht verkauft.
Zudem gibt es noch Kategorien für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater (T1 & T2) und sonstige pyrotechnische Gegenstände (P1 & P2).
-> Die Feuerwerkskörper der Kategorien T1 & P1 können Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren bei uns erwerben
In Deutschland ist die Abgabe von Feuerwerk der Kategorie F2 an den Verbraucher nur an den letzten drei Tagen eines Jahres erlaubt.
Ein unterjähriger Versand kann daher nur erfolgen, sofern Sie eine Ausnahmegenehmigung der entsprechenden Behörde zum Abbrennen eines unterjährigen Feuerwerks, einen Befähigungsschein/ Erlaubnis gem. SprengG oder einen Gewerbeschein vorlegen können.
D.h. wenn Sie einen Grund zum Feiern haben und sich dafür eine Ausnahmegenehmigung z.B. beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde holen, können wir Sie gerne auch unterjährig mit Feuerwerk beliefern.
Wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis nach §7 oder §27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG besitzen, können Sie uns gerne eine Kopie davon übersenden und wir schalten Sie für den unterjährigen Versand als auch unseren F3-Bereich frei.
Als Gewerbetreibender dürfen Sie ganzjährig Feuerwerk erwerben – wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich auf folgende Punkte hin:
- Auch wenn Sie Ihre Feuerwerkslieferung bereits vor Silvester erhalten, dürfen Sie die Feuerwerkskörper unterhalb des Jahres nicht ohne Genehmigung zünden.
Außer Sie haben eine Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG und haben das Feuerwerk ordnungsgemäß angezeigt.
Zu Silvester darf jedermann zünden. - Der Erwerb der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (ehemals Klasse II) ist nur für den gewerblichen Bedarf bestimmt.
- Die freien Berufe zählen nicht als Gewerbe, da gehören z.B. Ärzte, Anwalts- oder Steuerkanzleien, etc. das gleiche gilt für Vereine.
- Allerdings müssen Sie die Gewerbeordnung beachten und gegebenenfalls den Handel mit pyrotechnischen Erzeugnissen nachtragen lassen.
- Wenn Sie mit Feuerwerk umgehen möchten, müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit nach §14 SprengG. mind. 2 Wochen vorher der zuständigen Behörde anzeigen. Für eine unentgeltliche Weitergabe gelten die Grundsätze des SprengG. d.h. die Abgabe ist nur an andere Gewerbetreibende oder Personen mit Feuerwerk-Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnisschein nach §7 und §27 SprengG. gestattet.
Wie in jedem anderen Onlineshop könnt Ihr bei uns durch unsere Produkte stöbern. Neben den Produktbildern, findet Ihr natürlich auch entsprechende Produktvideos, Detailinformationen, Beschreibungen und Preise für jeden Artikel. Sucht Euch einfach Eure Lieblingsartikel aus und legt Sie in Euren Einkaufskorb – oder erstmal auf Eure Wunschliste.
Ihr könnt bei uns entweder
- mit Ausnahmegenehmigung Feuerwerk für den unterjährigen Gebrauch erwerben
Dazu einfach den unterjährigen Versand/ Abholung auswählen und entweder die Ausnahmegenehmigung gleich mit hochladen oder uns im Nachgang per E-Mail zu schicken.
Wir melden uns dann bei Euch und klären den Liefer-/ Abholzeitpunkt ab - oder ganzjährig für Silvester vorbestellen und kaufen
Dazu wählt Ihr einfach am Ende den Silvesterversand/ Abholung aus und wir lagern Eure Bestellung kostenfrei bei uns ein und Ihr bekommt Eure Wunschartikel entweder pünktlich geliefert oder könnt sie bei uns abholen.
In beiden Fällen benötigen wir allerdings einen entsprechenden Altersnachweis, den Ihr bequem bei der Bestellung hochladen oder uns im Nachhinein per E-Mail zu schicken könnt.
Ausgenommen sind natürlich Feuerwerksartikel der Kategorie F1 bzw. Merchandise-Artikel – diese könnt Ihr das ganze Jahr ohne zusätzliche Genehmigung bei uns einkaufen.
Wenn Ihr zum ersten Mal bei uns Feuerwerksartikel der Kategorien F2, T1 oder P1 bestellt, benötigen wir einen entsprechenden Altersnachweis von Euch.
Wenn Ihr Eure Bestellung abholt, reicht es natürlich aus, wenn Ihr diesen bei der Abholung vorzeigt.
Wird Eure Bestellung versendet, benötigen wir zur Bearbeitung der Bestellung und Vorbereitung des Versandes Euren Altersnachweis. Diesen könnt Ihr entweder bei der Bestellung hochladen oder als E-Mail/ per Post zuschicken. Folgende Informationen könnt Ihr bei der Übremittlung schwärzen: Serien- & Zugangsnummer, Augenfarbe, Größe, Bild – bitte achtet darauf, dass die Ausweiskopie gut lesbar ist. Die Sendung darf darüber hinaus auch nur von einer volljährigen Person angenommen werden – dies prüft unser Versanddienstleister bei Übergabe. Achtet also auch darauf, dass eine entsprechende Person Zuhause ist, wenn die Bestellung geliefert wird.
Nachbestellungen sind bei uns grundsätzlich unterjährig möglich – dazu gebt im Kommentarfeld bitte Eure bisherige Bestellnummer an und wählt als Versandoption “Nachbestellung” aus.
Dazu noch ein paar Hinweise:
- Wenn Ihre Eure Bestellung abholen möchtet, ist eine Nachbestellung ohne zusätzliche Kosten voraussichtlich bis 19.12. möglich
- Wenn Eure Bestellung in eine unserer Heimatzonen 1 oder 2 geliefert wird, könnt Ihr bis 30.11. kostenfrei weitere Artikel zu Eurer Bestellung hinzufügen, nach diesem Datum prüfen wir gerne ob Nachbestellungen möglich sind.
- Wird Eure Bestellung außerhalb der Heimatzonen geliefert, können weitere Artikel bis zum Erreichen der nächsthöheren Gewichtgrenze bis 30.11. kostenfrei hinzugefügt werden. Sollte Eure Sendung die nächsthöhere Gewichtgrenze erreichen, stellen wir die zusätzlichen Kosten in Rechnung.
Nachbestellungen nach dem 01.12. sind nur nach telefonischer Absprache möglich.
Ihr erhaltet für jede einzelne Bestellung eine Bestellbestätigung/ Rechnung von uns, nicht aber eine Gesamtauflistung der Komplettbestellung.
Im Gegensatz zum Versand von anderen Artikeln müssen Feuerwerkskörper als Gefahrgut versendet werden. Das heißt, dass Feuerwerk nur mit speziellen Versanddienstleistern und mit erheblichen Auflagen verschickt werden darf. Dadurch entstehen dann die höheren Versandkosten.
Wir sind kontinuierlich mit unseren Versandpartnern im Austausch um die besten Konditionen für Euch zu bieten – aber in den letzten Jahren haben die Preise durch neue Auflagen, etc. sehr angezogen.
Daher haben wir entschieden, dass wir Euch einerseits die günstige Möglichkeit der Lieferung in die Heimatzonen anbieten und andererseits außerhalb der Heimatzonen einen Teil ver Versandkosten für Euch übernehmen.
In Eurem Warenkorb werden basierend auf Eurer Postleitzahl und Euren Artikeln (und der jeweiligen Gefahrgutklassen) die entsprechenden Versandmöglichkeiten inkl. Preisen angezeigt.
Hier auch der Hinweis:
Artikel der Gefahrgutklasse 1.3G können nur in unsere Heimatzonen geliefert oder bei uns vor Ort abgeholt werden! Solltet Ihr entsprechende Artikel in Eurem Warenkorb haben, werdet Ihr darauf hingewiesen.
Wenn Ihr Eure Bestellung bei uns abholen möchtet oder diese in die Heimatzonen verschickt werden soll, sind Bestellungen bis zum 20.12. möglich.
Wenn Eure Bestellung außerhalb der Heimatzonen verschickt werden soll, dann sind Bestellungen bis 12.12. möglich – danach nur nach telefonischer Abstimmung.
Das ist eine gute und berechtigte Frage 🙂
Hier ein paar gute Gründe dafür:
- “Der frühe Vogel fängt den Wurm” und das bei uns sogar im zweifachen Sinne:
Erstens könnt Ihr Euch Eure Lieblingsartikel schon früh im Jahr sichern und wir lagern sie für Euch ein.
Zweitens könnt Ihr von unseren Early-Bird-Frühbesteller-Rabatten profitieren und kräftig sparen. - Kein Bangen und Warten auf den Verkaufsstart mehr und keine Unsicherheit darüber, ob die gewünschten Artikel dann auch verfügbar sind und auch kein Stress, ob man die Lieblings-Produkte in der notwendigen Anzahl erhält. Und damit müssen auch keine kurzfristigen Änderungen am Silvesterfeuerwerksprogramm auf Grund von ausverkauften Artikeln vorgenommen werden.
- Ihr könnt bequem von Zuhause aus und in aller Ruhe durch unser gesamtes Sortiment stöbern – Euch Produktvideos und -beschreibungen anschauen, Produkte auf Eure Wunschliste setzen und euch so vormerken und euer Feuerwerk planen.
- Eure Feuerwerks-Artikel werden bei uns nach Eingang der Bestellung zusammengestellt und eingelagert und werden dann pünktlich zu Silvester an Euch verschickt.
Oder Ihr holt Eure zusammengestellte Bestellung gemütlich an den letzten drei Verkaufstagen ohne Anstellen und Stress bei uns ab. - “Gut Ding will Weile haben” – Einerseits habt Ihr so viel mehr Zeit um Euer Feuerwerk und Eure Wunsch-Artikel zu planen und andererseits haben wir auch unter’m Jahr viel mehr Zeit um Euch bei der Planung zu untersützen und Eure Fragen zu beantworten.
Für unterjährige Bestellungen mit Ausnahmegenehmigung erfolgt die Lieferung in die Heimatzonen nach telefonischer Abstimmung zum Wunschtermin.
Für Bestellungen zu Silvester erfolgt die Lieferung in die Heimatzonen am ersten offiziellen Verkaufstag und für Bestellungen außerhalb der Heimatzonen an den offziellen Verkaufstagen (90% davon am ersten Verkaufstag).
Lieferungen in unsere Heimatzonen kommen 100% pünktlich am ersten, offiziellen Verkaufstag bei Euch an.
Lieferungen außerhalb unserer Heimatzonen werden mit unserem Versanddienstleister verschickt und kommen zu 90% am ersten Verkaufstag an – zuverlässig aber vor Silvester.
Grundsätzlich müssen alle Bestellungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt/ Bestelldatum bezahlt werden. Wenn kein Zahlungseingang oder Kundeninformation innerhalb dieser Frist festgestellt wird, wird die Bestellung von unserer Seite storniert.
Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang von uns gepackt und für den Versand vorbereitet.
ACHTUNG: Bestellungen ab dem 01.12. müssen sofort bezahlt werden – erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 1 Tag nach der Bestellung, wird diese von uns storniert. Bei Überweisungen kann auch ein Überweisungsbeleg zugeschickt werden.
Bei Bestellungen mit unterjähriger Lieferung/ Abholung muss der Zahlungseingang vor dem Wunsch-Lieferdatum erfolgen.
In unserem Onlineshop habt Ihr folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Manuelle Überweisung/ Vorkasse (Eine Rechnung wird im Anschluss zugeschickt – es erfolgt keine Weiterleitung zum Online-Banking)
- Kauf auf Rechnung (Per PayPal)
- PayPal (per Pay Pal)
- Visa- oder Mastercard (per PayPal)
- Lastschrifteinzug (per PayPal)
- Barzahlung bei Abholung nur bei unterjährigen Bestellungen
- Barzahlung bei Abholung von Silvesterbestellungen nur für Stammkunden möglich
- Gutscheineinlösung (direkt im Warenkorb durch Eingabe des Gutscheincodes)
Bitte beachtet, dass ihr für die Bezahlung per PayPal alle Cookies akzeptieren müsst, da die Weiterleitung ansonsten nicht funktioniert. Solltet ihr die Cookies nicht akzeptieren wollen oder die Weiterleitung mal nicht funktionieren, könnt ihr die Bestellug einfach auf “Vorkasse” mit dem Kommentar (im Kommentarfeld “PayPal”) durchschicken. Dann erhaltet ihr eine Rechnung mit Zahlungs-QR-Code.
Für die Zahlung per PayPal behalten wir uns vor einen Zuschlag in Höhe von bis zu 2% zu berechnen.
Für Bestellungen mit Versand (unterjährig oder Silvester) gilt ein Mindestbestellwert von 50,00 EUR.
Für Bestellungen mit Abholung an Silvester haben wir keinen Mindestbestellwert.
Für Bestellungen mit unterjähriger Abholung gilt grds. ein Mindestbestellwert von 50,00 EUR. Hier können wir Euch aber nach telefonischer Absprache entgegen kommen 🙂
Ja – alle Feuerwerks-Artikel, die Ihr in unserem Onlineshop erwerben könnt, besitzen die notwendigen Zulassungen für den deutschen Markt.
Wir unterscheiden zwischen Feuerwerkspaketen mit einem bestimmten Thema, z.B. “Pyrographics Gold über Gold”, “Pyrographics Still & Schön”, etc., Geschenkpaketen und individuellen Feuerwerkspaketen zum Selbstzünden.
- Für unsere Feuerwerkspakete mit bestimmten Thema suchen wir die passenden Artikel je nach Motto aus unserem großen Portfolio aus und stellen Euch das entsprechende Paket mit hochwertigen Artikeln unserer namhaften Hersteller und einem eingerechneten Rabatt zusammen.
- Unsere Geschenkpakete für leidenschaftliche Feuerwerker beinhalten einen Geschenkgutschein, ein Ganzjahresfeuerwerkspaket zum Gleichzünden und eine Pyro-Überraschung (für Silvester oder unterjährig mit Genehmigung). Diese Pakete sind als kleines, mittleres oder großes Paket erältlich.
- Unsere individuellen Feuerwerkspakete zum Selbstzünden stellen wunsere erfahrenen Pyrotechniker je nach Wünschen, Bedarf, Budget und Platzverhältnissen nach Euren Vorgaben persönlich für Euch zusammen. Dieses erhaltet Ihr mit individuellem Aufbau- und Abrennplan von uns.