Informationen zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F3

Die Feuerwerkskörper der sog. Kategorie F3 dürfen in Deutschland nur an Personen abgegeben werden, die eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein besitzen. Neben geprüften Pyrotechnikern können eine solche Erlaubnis auch Hobbyfeuerwerker erhalten, was aber mit zusätzlichen Kosten und entsprechenden Auflagen der Behörden verbunden ist. Personen, die im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis sind dürfen Feuerwerk der Kategorie F3 erwerben und zünden, dazu zählen:

  • Batteriefeuerwerk mit einer NEM bis zu max. 1000g
  • Raketen mit einer NEM bis zu max. 200g
  • Fontänen mit einer NEM bis zu 1000g

Gerne schalten wir Sie für unseren F3-Bereich frei – dazu registrieren Sie sich bitte als Kunde und senden uns dann den entsprechenden Nachweis Ihrer Erlaubnis zu. Danach werden Sie von uns für den F3-Bereich freigeschaltet und Sie können dort entsprechend Artikel aussuchen und bestellen.

Mehr Informationen zum Recht und den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Erlaubnis/ F3-Feuerwerk finden Sie hier.

Gerne stehen wir Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite und beantworten Ihre Fragen zu diesem Thema – nehmen Sie dazu einfach telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular Kontakt mit uns auf.

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